- untergeordnet
- unter "ferner liefen" (umgangssprachlich); auch; sekundär; zweite Geige (umgangssprachlich); zweitrangig; Neben...; nebensächlich; beiläufig; nachrangig; nachgeordnet; unbedeutend; unmündig; unselbständig; hörig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; unfrei; inferior; subaltern
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un|ter|ge|ord|net ['ʊntɐgəɔrdnət] <Adj.>:(in seiner Funktion, Bedeutung) weniger wichtig, weniger bedeutend, nur zweitrangig:das ist von untergeordneter Bedeutung; eine untergeordnete Stellung innehaben.Syn.: ↑ sekundär, weniger wichtig.* * *
ụn|ter|ge|ord|net 〈Adj.〉 → unterordnen* * *
1ụn|ter|ge|ord|net <Adj.>:1. [in seiner Funktion, Bedeutung] weniger wichtig, zweitrangig; nicht so bedeutend, umfassend wie etw. anderes; sekundär:das spielt eine -e Rolle.2. (Sprachwiss.) syntaktisch abhängig:-e Sätze.2ụn|ter|ge|ord|net:↑ unterordnen.* * *
ụn|ter|ge|ord|net: 1. ↑unterordnen. 2. <Adj.> [in seiner Funktion, Bedeutung] weniger wichtig, zweitrangig; nicht so bedeutend, umfassend wie etw. anderes; sekundär: das ist von -er Bedeutung, spielt eine -e Rolle; Er wusste, dass rechter Hand gleich eine -e Straße, sehr gewunden und zum Teil durch Laubwald führend, kommen musste (Bastian, Brut 102). 3. (Sprachw.) syntaktisch abhängig: -e Sätze.
Universal-Lexikon. 2012.